
Mietbedingungen
Hier finden sie alle wichtigen Informationen und Bedingungen, welche für einen reibungslosen und unkomplizierten Mietablauf sorgen.
Führerausweis
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Der Mieter muss im Besitz eines gültigen Führerausweises der Kategorie B sein, sowie mind. 1 Jahr Fahrpraxis vorweisen können.
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Der Anhänger bedarf keiner speziellen Prüfung und kann mit dem Führerausweis Kategorie B gefahren werden.
Pflichten des Mieters
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Der Mieter verpflichtet sich den Mietanhänger sowie das Zusatzmaterial schonend und vorsichtig zu behandeln.
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Die Verantwortung über Anhänger und Ladung liegt während dem gesamten Mietzeitraum beim Mieter. Der Vermieter lehnt jegliche Haftung ab.
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Mängel, ausserordentliche Ereignisse und verursachte Schäden sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
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Unser Anhänger wird immer in einwandfreiem und besenreinem Zustand übergeben. Der Mieter ist dazu verpflichtet, den Anhänger in vorgefundenem Zustand zurückzugeben.
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Der Mieter ist verpflichtet den Anhänger bestmöglich gegen Diebstahl zu sichern. (Deichselbox abschliessen und Deichselschloss anbrigen)
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Transporte ohne Blachenverdeck sind dem Vermieter vorgängig mitzuteilen oder in der Buchungsanfrage unter Zusatzoptionen zu erfassen. (Bedarf einer speziellen Einweisung zur Entnahme des Blachenverdecks)
Transportgüter/ Ladungssicherung
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Für die korrekte Ladungssicherung gemäss Strassenverkehrsgesetz ist der Mieter bzw. der Fahrzeugführer verantwortlich.
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Zugelassen für den Transport sind nur feste Stoffe wie z. B. Holz, Möbel oder Transportkisten.
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Lose Stoffe wie z. B. Kies oder Sand sind in einem geschlossenen Gebinde zu transportieren.
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Tiertransporte aller Art sind nicht gestattet.
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Der Anhänger darf nur in angehängtem Zustand beladen werden (drohende Kippgefahr!).
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Die Ladung sollte möglichst auf der Achse positioniert werden. Zudem muss die zulässige Stützlast (Deichsellast) des Zugfahrzeugs zwingend eingehalten werden (ca. 50-100kg).
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Eine kleine Übersicht zur korrekten Ladungssicherung bietet das Merkblatt der MTE.
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Detailliertere Informationen zur Ladungssicherung finden sie im Merkblatt der ASTAG.
Bezahlung
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Der Mietpreis ist bis spätestens 24h vor Mietbeginn zu überweisen.
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Der Mietpreis kann per Twint, PayPal oder Banküberweisung bezahlt werden.
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Für Fahrten ins Ausland wird eine Kaution von 100 CHF sowie einen Mietpreisaufschlag von 10 CHF erhoben.
Abholung/ Rückgabe
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Die Abholung erfolgt selbstständig an unserem Standort im Raum Herten in Frauenfeld.
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Die genaue Adresse sowie den Schlüsselcode erhalten sie bis spätestens 12h vor Mietbeginn.
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Es wird kein Übergabeprotokoll geführt.
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Die Rückgabe erfolgt ebenfalls wieder selbstständig am Abholort.
Fahrzeugausfall
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Der Vermieter haftet in keinem Fall für den Fahrzeugausfall aufgrund von Unfall, Diebstahl oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen.
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Für den Mietausfall aufgrund vom Mieter verursachte Schäden, wird eine Ausfallsentschädigung von 25 CHF pro Tag in Rechnung gestellt.
Zugfahrzeug
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Für die maximale Beladung muss das Zugfahrzeug für eine ungebremste Anhängelast von 750kg zugelassen sein. Ansonsten muss die Beladung dem zugelassenen Gesamtgewicht angepasst werden.
Stornierung
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Stornierungen bis 24h vor Mietbeginn sind kostenlos.
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Für Stornierungen der Miete innerhalb 24h vor Mietbeginn, behalten wir uns vor, den gesamten Mietpreis zu verrechnen. Bei Mietzeiträumen von einer Woche und mehr, wird bei einer Stornierung innerhalb 24h vor Mietbeginn, die Hälfte des Mietpreises verrechnet.
Schadenfall
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Kleinere Schäden wie z.B. Kratzer sind unproblematisch und werden nicht in Rechnung gestellt. Müssen aber in jedem Fall dem Vermieter gemeldet werden.
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Der Vermieter behält sich vor, den Schaden nach seinem Ermessen zu beurteilen und allfällige Reparaturkosten in Rechnung zu stellen.
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Für gröbere Schäden sowie Unfall- und Bergungskosten haftet der Mieter.
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Allfällige Reparaturen sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen. Für die Kosten haftet der Mieter.
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Falls der Mieter einen verursachten Schaden nicht bis zum Mietende meldet, behalten wir uns vor, eine Aufwandsentschädigung von 50 CHF zu verrechnen.
Versicherung
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Unser Anhänger ist gegen Diebstahl und Naturereignisse versichert.
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Während der Fahrt ist der Anhänger über die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs versichert und somit Sache des Mieters.